Mietrecht

 

Das gewerbliche wie auch private Mietrecht ist uns bestens vertraut; kompetent und kreativ gestalten wir Miet- und Pachtverträge, wie wir abzuschließende Verträge zuverlässig und sicher prüfen, um unseren Mandanten – Hausverwaltungen, gewerbliche Vermieter und Mieter, Privatpersonen – qualifizierte Entscheidungsgrundlagen zu bieten. Insbesondere im gewerblichen Mietrecht gilt es, die individuellen Interessen unserer Mandanten im Mietvertrag zu verankern, der häufig eine lange Laufzeit besitzt und damit einen oft erheblichen Einfluss auf die Unternehmensentwicklung hat.

Auseinandersetzungen über die Verletzung von Mietverträgen und deren Folgen werden durch uns konsequent – außergerichtlich und gerichtlich - geführt, selbstverständlich unter Beachtung der gerade im Mietrecht dichten Entscheidungsfülle der Rechtsprechung.

Auch das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften ist uns bestens bekannt; interne Konflikte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft begleiten wir ebenso wie die Geltendmachung von Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Dritte. Wir sind hierzu fachkundige Ansprechpartner für WEG-Verwalter, Beiräte wie auch Teil-/Wohnungseigentümer.