Immobilienrecht

 

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie hat für die Beteiligten nicht selten eine erhebliche wirtschaftliche Tragweite, weshalb wir für unsere Mandanten vor Abschluss notarieller Grundstückskaufverträge deren Inhalte sorgsam auf Übereinstimmung mit den Interessen unserer Mandanten prüfen; nicht selten enthalten Grundstückskaufverträge Klauseln, die zwar zulässig sind, jedoch die Interessen nur einer Partei berücksichtigen, d.h. ein solcher Vertrag grundsätzlich gründlich zu prüfen ist, will man böse Überraschungen vermeiden.

Werden nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrages die Erwartungen enttäuscht, so setzen wir berechtigte Interessen unserer Mandanten – gleich ob Rückabwicklung oder Vertragsanpassung – außergerichtlich sowie – sofern nicht anders möglich – gerichtlich durch.