Bau-, Architekten- und Vergaberecht

 

Wir begleiten unsere Mandanten – Bauunternehmen, Bauherren sowie Architekten und Fachplaner – bei der Durchführung von Bauvorhaben und nehmen deren Interessen außergerichtlich wie auch gerichtlich wahr.

Bereits bei der Vertragsgestaltung konzipieren wir maßgeschneiderte Lösungen, um das bei jedem Bauvorhaben entstehende Streitpotential zu reduzieren.

Baubegleitend bereiten wir – auch als Backoffice unserer Mandanten – den gebotenen Schriftverkehr (auch im Hinblick auf eine mögliche streitige Auseinandersetzung) vor; Nachträge, Baubehinderungsanzeigen, (Teil-)Kündigungen, Sicherheitsverlangen, Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung etc., all dies ist Teil unserer Tätigkeit für unsere Mandanten, die wir sicher durch das Regelwerk der VOB/B leiten.

Soweit nicht vermeidbar, führen wir selbstverständlich gerichtliche Auseinandersetzungen – auch vor Schiedsgerichten – für unsere Mandaten, insbesondere zu Fragen des Honorars/Werklohns, der Gewährleistung wegen Mängeln bzw. zu Haftungsfragen.

Dabei suchen wir auch unkonventionelle Lösungen, die im Hinblick auf den vielfach umfangreichen Prozessstoff und damit einhergehenden langen Verfahrensdauern häufig vorzugswürdig sind, zumal Gerichte oft gutachterliche Stellungnahmen zur Beurteilung des zu entscheidenden Sachverhalts benötigen, wodurch die Prozessparteien wirtschaftlich belastet werden.

Auch bei der Vergabe von Leistungen durch die öffentliche Hand sind wir ein zuverlässiger und leistungsfähiger Partner unserer Mandanten, wenn es etwa gilt, beabsichtigte nachteilige Vergabeentscheidungen anzugreifen bzw. abzuwehren.

Architekten und Ingenieuren stehen wir bei Fragen des Honorars sowie der Haftung – Fragestellungen hierzu nehmen in der Praxis einen immer größeren Raum ein – zur Verfügung, wobei wir selbstverständlich den versicherungsrechtlichen Kontext in unsere Überlegungen einbeziehen.