Gesellschafts- und Handelsrecht

 

Mit der Gründung einer Gesellschaft – gleich ob Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG oder GmbH – werden nicht nur die Grundsätze des Zusammenwirkens, der Beitragspflichten und Gewinnbeteiligungen der Gesellschafter festgelegt, sondern auch die Regelungen geschaffen, die im Konfliktfalle die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter bestimmen. Deshalb ist bereits bei der Gründung einer Gesellschaft sorgsam darauf zu achten, dass die gesellschaftsvertraglichen Regelungen „passen“ und im Streitfall „funktionieren“; unklare Regelungen in Gesellschaftsverträgen führen nicht selten zu langwierigen Prozessen mit der Folge, dass der Bestand des Unternehmens gefährdet wird.

Wir gestalten entsprechend den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vorhabens und der Position unserer Mandanten in der Gesellschaft Gesellschaftsverträge und vertreten unsere Mandanten – außergerichtlich und gerichtlich – bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Kündigung der Gesellschaft, Ausschließung eines Gesellschafters etc.).

Auch bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen gilt unsere Anstrengung zunächst, außergerichtliche (schnelle) Lösungen zu finden, da Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern regelmäßig die Gesellschaft bzw. deren Ansehen in Mitleidenschaft ziehen.

Umwandlungen von Gesellschaften sind ebenso Themen unserer Arbeit wie der Unternehmenskauf; unter Berücksichtigung auch arbeitsrechtlicher Problemfelder stehen wir unseren Mandanten hierfür zur Verfügung.

Im gewerblichen Rechtsverkehr sind wir zu handelsrechtlichen Fragen kompetent und „à jour“; die juristische Begleitung vertraglicher Beziehungen zwischen Unternehmen ist Teil unseres täglichen Geschäfts, das wir erfolgreich für unsere Mandanten betreiben.