Arbeitsrecht

 

Unseren Mandanten, d. h. sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, stehen wir mit hoher Kompetenz und umfangreicher Erfahrung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen jedweder Art zur Verfügung.

So beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Rahmen des Individualarbeitrechtes von der Begründung des Arbeitsverhältnisses, nicht zuletzt der Prüfung und Erstellung interessengerechter – ggf. befristeter – Arbeitsverträge, bis zu dessen Beendigung, mithin der Vorbereitung/Erklärung bzw. Abwehr von – ordentlichen/außerordentlichen – Kündigungen bzw. der Gestaltung von Aufhebungs- resp. Abwicklungsverträgen. Wir stehen unseren Mandanten daneben bei Fragen der Arbeitnehmerüberlassung qualifiziert beratend und gestaltend zur Verfügung. Im Weiteren beschäftigen wir uns mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Betriebsübergängen bzw. Unternehmenszusammenschlüssen.

Im Falle arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen setzen wir etwaige Schadensersatzansprüche unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten effizient durch. Wir sind ein kompetenter Ansprechpartner in Fragen des gesetzlichen Mindestlohnes sowie Arbeitsschutzes einschließlich des Arbeitszeitschutzes. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei auf den Besonderheiten der nationalen und europarechtlichen Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenkzeiten, Ruhezeiten etc.).

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Rahmen des Kollektivarbeitsrechts bei betriebsverfassungsrechtlichen Themen, insbesondere Fragen der Mitbestimmung. Hierbei stehen wir unseren Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen zur Verfügung.

Neben einer umfassenden arbeitsrechtlichen Beratung und der Gestaltung von Verträgen sowie der Vorbereitung bzw. Abwehr arbeitsrechtlicher Maßnahmen vertreten wir unsere Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, wobei wir stets versuchen, interessengerechte Lösungen für unsere Mandanten zu entwickeln, die ggf. lange Verfahren entbehrlich machen.

Nicht zuletzt sind wir ein qualifizierter Ansprechpartner bei Fragen der Begründung sowie Beendigung von Geschäftsführerverträgen sowie deren Gestaltung.